Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 25.03.1999 - 16a Ta 119/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10425
LAG Niedersachsen, 25.03.1999 - 16a Ta 119/99 (https://dejure.org/1999,10425)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.03.1999 - 16a Ta 119/99 (https://dejure.org/1999,10425)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. März 1999 - 16a Ta 119/99 (https://dejure.org/1999,10425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klage auf Zahlung restlichen Entgelts und Herausgabe eingebrachter Gegenstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klage auf Zahlung restlichen Entgelts und Herausgabe eingebrachter Gegenstände

  • Anwaltsblatt

    § 114 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1999 - 16a Ta 119/99
    Dann haben die unbemittelte Partei und ihr Prozeßbevollmächtigter das ihnen Zumutbare getan, um für eine alsbaldige Zustellung Sorge zu tragen (vgl. BGH, 01.10.1986, IV a ZR 108/85, NJW 1987, S. 255 ).

    Auch dem unbemittelten Arbeitnehmer muß es daher möglich sein, die tarifliche Ausschluß frist bis zum letzten Tag auszunutzen (vgl. BGH, 19.01.1978, II ZR 124/76 , MDR 1978, S. 472 ; BGH, NJW 1987, S. 255 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1999 - 16a Ta 119/99
    Die Fachgerichte, die an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden sind ( Art. 1 Abs. 3 GG ), haben bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Zivilrechts diesen sich aus der Verfassung ergebenden Zweck der Prozeßkostenhilfe zu beachten, denn das Grundgesetz enthält in seinem Grundrechtsabschnitt verfassungsrechtliche Grundentscheidungen für alle Bereiche des Rechts, die die Fachgerichte zu wahren haben (BVerfG, 15.01.1958, 1 BvR 400/51 , BVerfGE 7, 198 ).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1999 - 16a Ta 119/99
    Diese Vorschriften verhindern, daß eine Partei lediglich aus wirtschaftlichen Gründen daran gehindert wird, ihr Recht vor Gericht zu suchen (BVerfG, 13.03.1990, 2 BvR 94/88 u. a., BVerfGE 81, 347 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1999 - 16a Ta 119/99
    Dabei ist auch zu beachten, daß vor den Arbeitsgerichten die Dispositionsmaxime gilt, so daß die Bedeutung der Vertretung durch einen Rechtsanwalt anders als in Verfahren mit Offizialmaxime nicht zurücktritt (vgl. dazu BVerfG, 22.01.1959, 1 BvR 154/55 , BVerfGE 9, 124 ).
  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1999 - 16a Ta 119/99
    Auch dem unbemittelten Arbeitnehmer muß es daher möglich sein, die tarifliche Ausschluß frist bis zum letzten Tag auszunutzen (vgl. BGH, 19.01.1978, II ZR 124/76 , MDR 1978, S. 472 ; BGH, NJW 1987, S. 255 ).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1999 - 16a Ta 119/99
    Eine Zustellung erfolgt in Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO "demnächst", wenn sie innerhalb einer nach den Umständen angemessenen, selbst längeren Frist bewirkt wird und die Partei und ihr Prozeßbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtsituation alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan haben (BGH, 21.03.1991, III ZR 94/89 , NJW 1991, S. 1745 ).
  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1999 - 16a Ta 119/99
    Lediglich bei tariflichen Ausschlußfristen, die zur Fristwahrung die mündliche oder schriftliche Geltendmachung ausreichen lassen, gilt § 270 Abs. 3 ZPO nicht (BAG, AP Nr. 3 zu § 496 ZPO; BAG, 18.01.1974, 3 AZR 3/73 , AP Nr. 4 zu § 345 ZPO ; BAG, 08.03.1976, 5 AZR 361/75 , AP Nr. 4 zu § 496 ZPO ).
  • OLG Dresden, 19.09.1997 - 6 W 1000/97

    Kostentragungspflicht bei einem unbeabsichtigt in Gang gesetzten Verfahren;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1999 - 16a Ta 119/99
    Die Zahlungsansprüche, für deren Durchsetzung der Antragsteller Bewilligung von Prozeßkostenhilfe begehrt, sind deshalb durch die Einreichung des Schriftsatzes vom 18. Januar 1999 am 20. Januar 1999 und dessen formlose Obersendung an die Antragsgegnerin zur Stellungnahme nicht rechtshängig geworden (vgl. OLG Dresden, 19.09.1997, 6 W 1000/97 , MDR 1998, S. 181 ; Zöller-Philippi, ZPO, 21. Aufl., 1999, § 117, Rz. 7 f. m.w.N.).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83

    Redakteur an Tageszeitung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1999 - 16a Ta 119/99
    Auf den sich aus dem schlüssig dargelegten Anspruch auf Bruttoentgelt ergebenden Nettobetrag kann der Kläger gemäß §§ 284 Abs. 1, 288 Abs. 1 Satz 1 BGB Verzugszinsen beanspruchen (vgl. BAG, 13.02.1985, 4 AZR 295/83 , AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Presse).
  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 3/73

    Ausschlußfristen - Versäumnisurteil - Einspruch des Beklagten - Klageeinreichung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1999 - 16a Ta 119/99
    Lediglich bei tariflichen Ausschlußfristen, die zur Fristwahrung die mündliche oder schriftliche Geltendmachung ausreichen lassen, gilt § 270 Abs. 3 ZPO nicht (BAG, AP Nr. 3 zu § 496 ZPO; BAG, 18.01.1974, 3 AZR 3/73 , AP Nr. 4 zu § 345 ZPO ; BAG, 08.03.1976, 5 AZR 361/75 , AP Nr. 4 zu § 496 ZPO ).
  • BAG, 04.11.1969 - 1 AZR 141/69

    Verjährung - Unterbrechung - Ausschlußfrist

  • LAG Köln, 08.10.1997 - 2 Sa 587/97

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Verfallsfrist; Angemessenheit einer

  • LAG Hamm, 14.06.2011 - 14 Ta 768/10

    Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage bei Einreichung eines

    aa) Verlangt eine Verfallfrist (auch) die gerichtliche Geltendmachung, ist ein Prozesskostenhilfeantrag mit einem beigefügten Klageentwurf, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch nach Grund und Höhe ergibt, hierfür ausreichend (im Ergebnis ebenso durch eine verfassungskonforme Auslegung des § 270 Abs. 3 ZPO a.F. [jetzt § 167 ZPO]: LAG Niedersachsen, 25. März 1999, 16a Ta 119/99, LAGE TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 50).

    (2) Die Auffassung des LAG Köln (8. Oktober 1997, a.a.O.), dass die Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht kein Kostenrisiko für eine wirtschaftlich im Sinne des § 114 ZPO bedürftige Partei enthalte, ist (nunmehr) falsch (gleicher Ansicht schon zur alten Rechtslage: LAG Niedersachsen, 25. März 1999, a.a.O.).

    Der unbemittelten Partei kann es nicht verwehrt werden, sich einerseits zur effektiven Durchsetzung ihrer dem Geltungsbereich einer zweistufigen tariflichen Ausschlussfrist unterfallenden Ansprüche eines Rechtsanwalts zu bedienen und andererseits zur Minimierung ihres Kostenrisikos vor Durchführung des Erkenntnisverfahrens zunächst einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu stellen (so schon LAG Niedersachsen, 25. März 1999, a.a.O.).

    (3) Im Übrigen ist es unzutreffend, dass durch einen Prozesskostenhilfeantrag der anderen Partei nicht deutlich gemacht wird, dass sie für die dem Antrag zugrunde liegende Forderung in Anspruch genommen werden soll (so aber LAG Köln, 25. März 1999, a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 07.08.2002 - 10 Ta 242/02

    Rückwirkende Fristwahrung des§ 4 KSchG durch Stellung des

    Die Kündigungsschutzklage war daher - was das Arbeitsgericht richtig erkannt hat - zunächst durch die Einreichung des Antrags und dessen formlose Übersendung an die Schuldnerin zur Stellungnahme nicht rechtshängig geworden (vgl. LAG Niedersachsen, 25.03.1999, 16 a Ta 119/99, LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 50 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht